Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - A 12 S 3727/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8662
VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - A 12 S 3727/94 (https://dejure.org/1995,8662)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1995 - A 12 S 3727/94 (https://dejure.org/1995,8662)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - A 12 S 3727/94 (https://dejure.org/1995,8662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen sicheren Drittstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 318 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1994 - A 14 S 1937/94

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - A 12 S 3727/94
    Art. 16a Abs. 2 GG führt auch dann zum Ausschluß des Asylrechts nach Art. 16a Abs. 1 GG, wenn zwar der konkrete Drittstaat, über den die Einreise erfolgt ist, nicht festgestellt werden kann, gleichzeitig aber feststeht, daß der Ausländer auf dem Landweg und mithin nur über einen sicheren Drittstaat (vgl Art. 16a Abs. 2 GG iVm § 26a Abs. 2 AsylVfG (AsylVfG 1992)) eingereist ist (vgl VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.09.1994 - A 14 S 1937/94 -, NVwZ-Beilage 1/1995 zu Heft 1/1995).

    Die grundsätzliche Bedeutung kommt der Frage deshalb nicht zu, weil die aufgeworfene Rechtsfrage in einem Berufungsverfahren nicht klärungsbedürftig ist (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.09.1994 - A 14 S 1937/94 -, NVwZ Beilage 1/1995 zu Heft 1/1995).

    Insbesondere aber liegt in der Neuregelung des Asylrechts eine grundsätzliche Abkehr vom Asylgrundrecht bisheriger Prägung, das ein Recht des Flüchtenden auf freie Wahl der Bundesrepublik als Asylland und Zufluchtsland einschloß (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.09.1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - A 12 S 3727/94
    In diesem Sinne dürfte auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ - Beilage 6/1994 zu Heft 8/1994 zu verstehen sein, wenn es dort heißt: "auf dem Landweg und demnach über Drittstaaten" bzw. ... auf dem Landweg, mithin über einen "sicheren Drittstaat", so im Beschluß der 1. Kammer des 2. Senats vom 20.10.1994 - 2 BvR 1725/93.
  • BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1725/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - A 12 S 3727/94
    In diesem Sinne dürfte auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ - Beilage 6/1994 zu Heft 8/1994 zu verstehen sein, wenn es dort heißt: "auf dem Landweg und demnach über Drittstaaten" bzw. ... auf dem Landweg, mithin über einen "sicheren Drittstaat", so im Beschluß der 1. Kammer des 2. Senats vom 20.10.1994 - 2 BvR 1725/93.
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts und eines Teils der Literatur (u.a. Henkel, NJW 1993, 2705 [2707]; derselbe in GK-AsylVfG, § 26 a Rn. 15; Kanein/Renner, Ausländerrecht, § 26 a AsylVfG Rn. 6; Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, § 26 a Rn. 12 ff.) verlangt der Asylausschlußgrund nicht, daß der sichere Drittstaat, aus dem der Ausländer die Grenze nach Deutschland überschritten hat, identifiziert worden ist (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26. September 1994 - DVBl 1994, 1414 und vom 30. Januar 1995, VBlBW 1995, 248; Schenk, SächsVBl 1995, 86 [90]; Hailbronner, ZAR 1993, 107 [114]).
  • VGH Hessen, 13.11.1995 - 12 UE 2014/95

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen

    Während sich ein Teil dafür ausspricht, daß die Kenntnis des konkreten Drittstaats, aus dem der Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, für den Ausschluß des Asylgrundrechts nicht erforderlich ist (BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95 - Bay. VGH, 31.01.1995 - 23 AA 94.34751 - VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - A 12 S 3727/94 -, VBlBW 1995, 247; VGH Baden-Württemberg, 26.09.1994 - A 14 S 1937/94 -, DVBl. 1994, 1414 = AuAS 1994, 271; VG Gießen, 31.07.1995 - 7 E 31218/95 - VG Düsseldorf, 22.05.1995 - 24 K 4835/94 - VG Koblenz, 05.05.1995 - 9 K 3669/94 -, AuAS 1995, 152; VG Karlsruhe, 11.04.1994 - A 11 K 17232/93 - VG Augsburg, 20.01.1994 - Au 7 K 93.30113 - VG Kassel, 29.12.1993 - 4 E 4371/93 - Wollenschläger/Schraml, JZ 1994, 61, 65; Hailbronner, ZAR 1993, 107, 114), vertreten andere die Auffassung, die Anwendung der Drittstaatenregelung setze die konkrete Feststellung voraus, aus welchem Drittstaat der Asylbewerber eingereist ist (OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1994 - 13 A 11579/94 -, NVwZ-Beilage 1995, 53; VG Leipzig, 24.01.1995 - A 6 K 30534/94 -, EZAR 208 Nr. 4; VG Bayreuth, 19.10.1994 - B 6 K 94.30466 -, NVwZ-Beilage 1995, 37 = InfAuslR 1995, 37; VG Schleswig, 23.03.1994 - 15 A 111/94 -, AuAS 1994, 124; Huber, a.a.O., SystDarst IV Rdnr. 179; Huber, a.a.O., demn.

    Entgegen der Auffassung des VGH Baden-Württemberg (30.01.1995, a.a.O.; vgl. auch VG Koblenz, a.a.O.) kann der Wortlaut des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG nicht als sprachlich so eindeutig eingestuft werden, daß damit für eine Auslegung kein Raum mehr bliebe.

    Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, der Asylbewerber werde bei einer solchen Betrachtungsweise geradezu zur Vernichtung seiner Reisedokumente und zur Verschleierung seines Reiseweges ermuntert, so daß die Asylbewerber, die ihren Reiseweg verschleierten, gegenüber denjenigen bevorzugt würden, die ihren Mitwirkungspflichten auch bezüglich des Reiseweges nachkämen (VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, 26.09.1994, a.a.O.; VG Augsburg, a.a.O.; Hailbronner, ZAR 1993, 111, 114).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1996 - A 12 S 1313/95

    Asylrechtsausschluß bei Einreise über einen sicheren Drittstaat auf dem Landweg

    Da die Einreise aus einem sicheren Drittstaat ein objektives Merkmal ist, kommt es auf subjektive Gegebenheiten, etwa auf die tatsächliche subjektive Kenntnis oder Unkenntnis des Ausländers vom Reiseweg (BVerwG, Urteil vom 07.11.1995 - NVwZ 1996, 197, Senatsbeschlüsse vom 30.01.1995, VBlBW 1995, 248, und 08.02.1995 - A 12 S 780/94 -) oder auf seinen subjektiven Willen, nicht an, da Art. 16a Abs. 2 GG dem Ausländer gerade die Möglichkeit nimmt, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen (BVerfG a.a.O.), demgemäß konnte der Kläger auch nicht damit gehört werden, er habe nach Deutschland gehen sollen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1996 - A 12 S 2759/95

    Asylrechtsausschluß bei Einreise über einen sicheren Drittstaat auf dem Landweg

    Da die Einreise aus einem sicheren Drittstaat ein objektives Merkmal ist, kommt es auf subjektive Gegebenheiten, etwa auf die tatsächliche subjektive Kenntnis oder Unkenntnis des Ausländers vom Reiseweg (BVerwG, Urteil vom 07.11.1995 - NVwZ 1996, 197, Senatsbeschlüsse vom 30.01.1995, VBlBW 1995, 248, und 08.02.1995 - A 12 S 780/94 -) oder auf seinen subjektiven Willen, nicht an, da Art. 16a Abs. 2 GG dem Ausländer gerade die Möglichkeit nimmt, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen (BVerfG a.a.O.), demgemäß konnte der Beigeladene auch nicht damit gehört werden, daß er sich einer Schlepperorganisation anvertraut habe, er versteckt in einem LKW nach Deutschland gekommen und ihm der Reiseweg im einzelnen nicht bekanntgeworden sei, worauf das Verwaltungsgericht maßgeblich abgestellt hat (s. Senatsurteil a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1996 - A 12 S 2760/95

    Asylrechtsausschluß bei Einreise über einen sicheren Drittstaat auf dem Landweg

    Da die Einreise aus einem sicheren Drittstaat ein objektives Merkmal ist, kommt es auf subjektive Gegebenheiten, etwa auf die tatsächliche subjektive Kenntnis oder Unkenntnis des Ausländers vom Reiseweg (BVerwG, Urteil vom 07.11.1995 - NVwZ 1996, 197, Senatsbeschlüsse vom 30.01.1995, VBlBW 1995, 248, und 08.02.1995 - A 12 S 780/94 -) oder auf seinen subjektiven Willen, nicht an, da Art. 16a Abs. 2 GG dem Ausländer gerade die Möglichkeit nimmt, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen (BVerfG a.a.O.), demgemäß konnte die Beigeladene auch nicht damit gehört werden, sie, die ungefähr vor sieben Jahren bereits einmal für ein Jahr in Deutschland und bei der jetzigen Reise in Begleitung von Mann und Tochter gewesen sei, sei Analphabetin und wisse deshalb nicht, durch welche Länder sie gekommen seien (s. Senatsurteil a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht